Liebe Patienten, liebe Eltern,
zum 01.03.2020 ist in Deutschland ein Impfschutz gegen Masern gesetzlich Pflicht.
Dies bedeutet, dass alle Menschen, die in Gemeinschafteinrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. betreut sind oder dort arbeiten, einen Impfschutz gegen Masern vorweisen müssen, sei es durch den Nachweis von 2 Impfungen gegen das Virus oder durch einen ausreichenden Impftiter.
Wer also neu in eine solche Einrichtung aufgenommen wird, muss dies bei Eintritt nun nachweisen. Alle Menschen, die schon eine solche Einrichtung besuchen, müssen diesen Nachweis bis spätestens 31.07.2021 nachreichen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine 2-malige Impfung gegen Masern als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Ein Masern-Einzelimpfstoff ist in Deutschland auch nicht zugelassen, weshalb ich nur die Kombinationsimpfung durchführe.
Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass eine Titer-Bestimmung (z.B. als Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes auch nach nur einer erfolgten Impfung) keine Leistung ist, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann.
Be Fragen zum neuen Gesetz, sprechen Sie mich gerne an. Sie können sich aber auch weitergehend auf dem Merkblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informieren.