Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es Neuerungen zum Kinderkrankengeld. So wurde die Anazahl der Tage erhöht, die Eltern zustehen:
– im Jahr 20 Tage pro Elternteil und Kind (früher waren es nur 10 Tage
– bei Alleinerziehenden: 40 Tage pro Kind im Jahr (früher: 20 Tage)
Müssen Sie zur Betreuung ihres Kindes daheim bleiben, weil KiTa, Kindergarten oder Schule geschlossen sind, die Klasse in Quarantäne ist etc. und das obwohl ihr eigenens Kind nicht krank ist, so können Sie dies direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Ein Besuch beim Kinderarzt ist nicht notwendig.
Für weitere Informationen können Sie sich z.B. mit den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums informieren.