Das Landessozialministerium hat heute sein Regelwerk für die Absonderung bei Corona angepasst. Ab sofort gilt:
– Wer sich mit dem Virus infiziert, muss sich mindestens fünf Tage absondern
– Nach fünf Tagen endet die Absonderung, wenn 48 Stunden vorher keine Krankheitssymptome mehr auftreten.
– Treten weiterhin Symptome auf, bleibt die Isolation bestehen, endet aber spätestens nach zehn Tagen.
– Ein negativer (Schnell- oder PCR-)Test ist für die Beendigung der Absonderung nicht mehr erforderlich; allerdings benötigen die Beschäftigten medizinisch-pflegerischer Ein richtungen einen negativen Schnelltest, um in ihren Einrichtungen wieder arbeiten zu dürfen (siehe unten).
– Die Absonderung entfällt für enge Kontaktpersonen oder nahe Haushaltsangehörige, sofern sie sich nicht selbst infiziert haben.
– Nach wie vor gilt: Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests.
Für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten andere Regeln.