Liebe Patienteltern,
Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit Januar die Meningokokken-B-Impfung für alle Kinder unter 5 Jahren. Diese Empfehlung muss erst noch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und dessen Entscheidung danach im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, bis alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen (was manche Krankenkassen seit der STIKO-Empfehlung schon jetzt machen). Bis dahin muss ich den Impfstoff weiter privat rezeptieren, d.h. Sie trage die Kosten bzw. haben mit Ihrer Krankenkasse geklärt, dass Ihnen die Kosten erstattet werden.
Ich schließe mich der STIKO an und empfehle die Impfung, da Meningokokken schwer verlaufende Erkrankungen verursachen.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich an!
Ihr Dr. Thomas Kratzin
Nachtrag (16.02.2024):
Die AOK Baden-Württemberg hat kürzlich auf ihrer Webseite veröffentlicht, dass sie die Kosten der Meningokokken B-Impfung entsprechend der STIKO-Empfehlung vollumfänglich übernimmt! Dies haben auch schon andere gesetzliche Krankenkassen bekanntgegeben.
Die Übernahme der Kosten läuft über den Weg des Kostenerstattungsprinzips. Nach der Einreichung des Rezepts und der Rechnung per Post oder online erhalten die Versicherten die Kosten vollständig zurück.